Trostkatzen e.V.

Mit Leidenschaft für jedes Leben

Vereinsordnung des Vereins „Trostkatzen“ e.V.

Die Vereinsordnung ist nicht Teil der Satzung. Sie soll das Zusammenspiel und die Kommunikation unter den Mitgliedern und des Vorstandes erleichtern.

Bestandteil der Vereinsordnung sind die Prozesse, die als Leitfaden für neue Ressortleiter und Vorstände dienen sollen.

 

1.  Oberste Priorität haben die Tiere und deren schnelle Versorgung und Behandlung.

 

2.  Beschlüsse in Vorstandssitzungen werden öffentlich gemacht, solange sie nicht die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen verletzen oder gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Es wird eine Beschlussdatenbank geführt.

 

3.  Vorstandssitzungen finden mindestens einmal im Monat (auch online) statt. Daran nehmen nur Vorstandsmitglieder und nach Absprache Ressortleiter teil.

 

4.  Aus Gründen der Dringlichkeit können Themen und Beschlüsse in Vorstandssitzungen behandelt und gefasst werden, die kurzfristig (zu Beginn der Sitzung) eingereicht werden. Dies ist über eine Änderung der Tagesordnung möglich oder kann unter dem TOP „Sonstiges“ behandelt werden und bedarf nur eines einfachen, mündlichen Antrags eines Vorstandsmitgliedes oder Ressortleiters.

 

5.  Die Satzung wird jedem zur Verfügung gestellt (Download im Internet).

 

6.  Die Vereinsordnung wird jedem Mitglied zur Verfügung gestellt.

 

7.  Bei internen Problemen wird der Ältestenrat einbezogen.

 

8.  Folgende Ressorts werden besetzt:

a)   Therapiekatzen (Organisation der Termine, Ausbildung und Prüfung der Katzen)

b)   Soziales (Prüfung der Bescheide, Besuche)

c)   Öffentlichkeitsarbeit (Facebook, Internet)

d)   Pflegestellen (Suche und Betreuung der Pflegestellen)

Die Ressortleiter halten den Vorstand über ihre Aktivitäten ungefragt auf dem Laufenden.

Die Ressortleiter dürfen immer Hilfe und Unterstützung von ihren Kollegen und vom Vorstand erwarten.

 

9.   Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 36 Euro, vergünstigt (Rente, Hartz etc. nach Vorlage des entsprechenden Bescheides) 12 Euro und wird via Einzelüberweisung bzw. Dauerauftrag zu Beginn eines Geschäftsjahres im Voraus auf das Vereinskonto eingezahlt oder bei Neueintritt im Folgemonat anteilig für das restliche Jahr. Es erfolgt keine Rückerstattung bei Austritten während eines Geschäftsjahres.

 

10. Die von Karin Amendt gespendete Einlage für die Bank von 100 Euro, um ein kostenloses Vereinskonto einrichten zu können, wird ihr bei Auflösung des Kontos zurückerstattet.

 

11. Die Prozesse sind in ihrer jeweiligen Version automatisch Bestandteil der Vereinsordnung.

Stand: 11.02.2018